IKT Richtlinien

  1. Unerlaubte Veränderungen an Einstellungen der IKT-Ressourcen (z.B. Umstecken und Abstecken von Kabeln, Öffnen der Computer, Installation von Programmen/ Spielen ...) in der Schule sind verboten.

  2. Das Speichern von nicht schulbezogenen Daten (z.B. Bilder, Videos, Musik, etc.) ist nicht zulässig.

  3. Die Schule ist nicht für das Backup der Daten von Schüler/innen und Lehrer/innen verantwortlich, d.h. wichtige Daten müssen selbständig auf einem eigenen Medium gesichert werden, um beispielsweise bei Störungen nicht verloren zu gehen.

  4. Der IT-Systembetreuer ist berechtigt im Bedarfsfall Daten zu löschen.

  5. Das Weitergeben von Benutzernamen und Passwörtern an andere ist nicht zulässig. Für die Folgen einer unrechtmäßigen Weitergabe haftet der Inhaber der Zugangsdaten.

  6. Die Verwendung fremder Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) ist untersagt. Wem fremde Zugangsdaten bekannt werden, ist verpflichtet, dies der Schulleitung bekannt zu geben.

  7. Das Umbenennen, Verändern, Verschieben und Löschen von fremden Dateien ist nur mit Einwilligung des/r jeweiligen Erstellers/in erlaubt.

  8. Schäden und Störungen der IKT-Infrastruktur sind unverzüglich mitzuteilen.

  9. Bei der elektronischen Kommunikation sind keine beleidigenden und diskrimi­nierenden Formulierungen zu verwenden. Cyber-Mobbing Vorfälle, Verun­glimpfungen, Verhetzungen, üble Nachrede, Kreditschädigung, Verleumdungen oder Ähnliches müssen einer Lehrperson mitgeteilt werden.

  10. In der Schule dürfen illegale Inhalte nicht heruntergeladen, gespeichert, gestreamt oder weiterverbreitet werden. Dies gilt insbesondere für Internetseiten oder Materialien mit gewaltverherrlichendem, pornographischem, rassistischem oder national-sozialistischem Inhalt. Der Zugriff auf jugendgefährdende Seiten wird durch Einsatz eines Webfilters verhindert, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verstöße gegen dieses Verbot haben disziplinäre bzw. rechtliche Konsequenzen zur Folge.

  11. Das Erstellen von Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen und insbesondere deren Verbreitung sind nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig. Zusätzlich ist die Einwilligung einer Lehrperson oder der Direktion einzuholen.

  12. Bei Verwendung fremder Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten.

  13. Dem Ansehen der Schule und schulnaher Personen (Mitschüler, Eltern, Lehrer, Schulwart, Aufräumerinnen ...) darf in keiner Weise geschadet werden. Dies betrifft auch Aktivitäten - anonym oder namentlich - in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) und im Internet allgemein.

  14. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können disziplinäre und rechtliche Folgen haben. Bei Verstößen kommt es zum Widerruf der Nutzungs­genehmigung, zu Disziplinarmaßnahmen und Schadenersatzforderungen.

(Beschluss des Schulforums  vom  4.11.2015)